Honorar

Vor Beginn der Beratung klären wir, welche Leistungen Sie benötigen und wie sich das Honorar berechnet. So wissen Sie früh, welche Kosten auf Sie zukommen können.

Je nach Auftrag richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, nach einem vereinbarten Stundensatz oder nach einem Pauschalhonorar. Bei einer außergerichtlichen Beratung kann eine individuelle Honorarvereinbarung sinnvoll sein. Für gerichtliche Verfahren hängen die Kosten unter anderem vom Streitwert und vom Umfang der Tätigkeit ab.

Bringen Sie vorhandene Unterlagen wie Testament, Übergabsvertrag, Schriftverkehr oder gerichtliche Dokumente zum Erstgespräch mit. Dadurch lässt sich Ihr Anliegen schneller einordnen und der weitere Aufwand besser einschätzen.