- 3500 Krems
Verlassenschaftsverfahren
Nach einem Todesfall müssen viele Entscheidungen in kurzer Zeit getroffen werden. Ich begleite Sie im Verlassenschaftsverfahren und vertrete Ihre Interessen.
Nach einem Todesfall beginnt das Verlassenschaftsverfahren. Für Erben stellt sich die Frage, welche Vermögenswerte und Schulden vorhanden sind, welche Erklärung abgegeben werden muss und ob der Nachlass angenommen werden soll.
Eine Erbantrittserklärung kann weitreichende Folgen haben. Deshalb sollten Sie vorab prüfen, ob der Nachlass überschuldet ist und welche Haftungsrisiken bestehen. Auch Fristen und erforderliche Unterlagen dürfen nicht übersehen werden.
Ich unterstütze Sie unter anderem bei
- Prüfung des Verfahrensablaufs
- Erbantrittserklärung und Erbausschlagung
- Ermittlung von Vermögen und Verbindlichkeiten
- Vertretung gegenüber Gericht, Gerichtskommissär und anderen Erben
Ich erkläre Ihnen die einzelnen Schritte und helfe Ihnen, eine Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung des Erbes auf einer belastbaren Grundlage zu treffen.
Häufige Fragen zum Verlassenschaftsverfahren
Was passiert nach einem Todesfall?
Das zuständige Verfahren wird eingeleitet und ein Gerichtskommissär mit der Abwicklung betraut. Die Erben werden ermittelt und zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen aufgefordert.
Soll ich das Erbe annehmen oder ausschlagen?
Das hängt vom vorhandenen Vermögen, möglichen Schulden und den Haftungsfolgen ab. Vor der Entscheidung sollten Sie den Nachlass möglichst vollständig prüfen lassen.
Kann ich mich im Verfahren vertreten lassen?
Ja. Eine anwaltliche Vertretung kann sinnvoll sein, wenn mehrere Erben beteiligt sind, der Nachlass unklar ist oder Streit über Erbenstellung und Vermögenswerte besteht.
Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht und unterstütze Mandanten bei Testament, Pflichtteil, Verlassenschaft und Erbstreit. Sie erhalten eine klare Einschätzung der Rechtslage und eine Strategie, die zu Ihrer Situation passt.
Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren
Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch und erhalten Sie eine klare Einschätzung Ihrer erbrechtlichen Situation.