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Gesetzliche Erbfolge klären
Es gibt kein Testament oder die Regelungen sind unklar? Ich kläre, wer nach der gesetzlichen Erbfolge erbt und welche Rechte Ihnen zustehen.
Wenn kein wirksames Testament vorliegt, bestimmt das Gesetz, wer den Nachlass erhält. Dabei spielen Verwandtschaftsgrad, Ehe oder eingetragene Partnerschaft und die konkrete Familienstruktur eine entscheidende Rolle.
Die gesetzliche Erbfolge führt nicht immer zu dem Ergebnis, das sich die Familie vorgestellt hat. Besonders bei mehreren Kindern, früheren Ehen, Patchworkfamilien oder fehlenden Nachweisen entstehen schnell Unsicherheiten.
Was ich für Sie kläre
- Erbquoten von Ehepartnern, Kindern und Angehörigen
- Erbenstellung ohne Testament
- Rechte und Pflichten innerhalb der Erbengemeinschaft
- Auswirkungen von Schenkungen und früheren Vereinbarungen
Ich ordne die familiären und vermögensrechtlichen Verhältnisse ein und zeige Ihnen, welche Ansprüche Sie geltend machen können. So erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für die nächsten Schritte.
Häufige Fragen zur Erbfolge
Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Welche Personen erben und in welchem Umfang, hängt vor allem von den vorhandenen Verwandten und einem Ehepartner oder eingetragenen Partner ab.
Was erbt der Ehepartner?
Die Erbquote des Ehepartners hängt unter anderem davon ab, welche Verwandten ebenfalls vorhanden sind und welcher Güterstand bestand. Eine genaue Prüfung der familiären und vermögensrechtlichen Situation ist erforderlich.
Was passiert bei mehreren Erben?
Mehrere Erben bilden grundsätzlich eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen über den Nachlass müssen häufig gemeinsam getroffen werden. Bei Uneinigkeit kann eine rechtliche Klärung oder Auseinandersetzung notwendig werden.
Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht und unterstütze Mandanten bei Testament, Pflichtteil, Verlassenschaft und Erbstreit. Sie erhalten eine klare Einschätzung der Rechtslage und eine Strategie, die zu Ihrer Situation passt.
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