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Pflichtteil durchsetzen oder abwehren
Sie wurden enterbt oder mit einem Pflichtteilsanspruch konfrontiert? Ich prüfe die Rechtslage und unterstütze Sie bei der Berechnung, Durchsetzung oder Abwehr.
Der Pflichtteil sichert bestimmten nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Er besteht in der Regel als Geldanspruch und kann auch dann entstehen, wenn ein Angehöriger im Testament nicht als Erbe eingesetzt wurde.
Für die Höhe kommt es unter anderem auf den Wert des Nachlasses, die gesetzliche Erbquote und frühere Schenkungen an. Die genaue Berechnung erfordert oft Auskünfte, Unterlagen und eine sorgfältige Bewertung des Vermögens.
Meine Unterstützung
- Prüfung von Pflichtteilsansprüchen
- Auskunft über Nachlass und Vermögen
- Berücksichtigung von Schenkungen und Anrechnungen
- Pflichtteilsminderung und Einwendungen
Ich kläre mit Ihnen, welche Ansprüche bestehen, welche Fristen laufen und ob eine außergerichtliche Lösung möglich ist. Falls nötig, setze ich Ihre Forderungen durch oder verteidige Sie gegen unberechtigte Ansprüche.
Häufige Fragen zum Pflichtteil
Wer kann einen Pflichtteil verlangen?
Zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören insbesondere Kinder und Ehepartner. Ob im konkreten Fall ein Anspruch besteht, hängt von der gesetzlichen Erbfolge und den Umständen der Enterbung ab.
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Der Pflichtteil entspricht grundsätzlich der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses, wobei Schulden, bestimmte Kosten und unter Umständen Schenkungen berücksichtigt werden.
Kann der Pflichtteil vollständig entzogen werden?
Das ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Eine bloße Enttäuschung oder ein familiärer Streit reicht normalerweise nicht aus. Die Gründe müssen geprüft und im Streitfall bewiesen werden.
Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht und unterstütze Mandanten bei Testament, Pflichtteil, Verlassenschaft und Erbstreit. Sie erhalten eine klare Einschätzung der Rechtslage und eine Strategie, die zu Ihrer Situation passt.
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