Schenkung und Übergabe

Sie möchten Vermögen zu Lebzeiten übertragen? Ich gestalte Schenkungs- und Übergabsverträge und prüfe die Folgen für Erbe und Pflichtteil.

Eine Schenkung oder Übergabe zu Lebzeiten kann die Vermögensnachfolge ordnen und Angehörige frühzeitig absichern. Gleichzeitig entstehen rechtliche und steuerliche Fragen, die vor der Übertragung geklärt werden sollten.

Besonders bei Immobilien, Unternehmensanteilen und größeren Vermögenswerten kommt es auf eine klare Vereinbarung an. Nutzungsrechte, Pflegeleistungen, Rückforderungsrechte und Ausgleichszahlungen sollten eindeutig geregelt werden.

Ich berate Sie zu

  • Schenkungsverträgen und Übergabsverträgen
  • Übertragung von Immobilien und Vermögenswerten
  • Auswirkungen auf gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil
  • Anrechnung früherer Schenkungen

Ich bespreche mit Ihnen, welche Gestaltung zu Ihren Zielen passt und welche späteren Ansprüche entstehen können. So treffen Sie die Entscheidung nicht isoliert, sondern mit Blick auf die gesamte Vermögensnachfolge.

Häufige Fragen zu Schenkungen

Welche Auswirkungen hat eine Schenkung auf den Pflichtteil?

Schenkungen können bei der Berechnung bestimmter Pflichtteilsansprüche eine Rolle spielen. Ob und in welchem Umfang eine Anrechnung erfolgt, hängt unter anderem vom Zeitpunkt, Empfänger und Inhalt der Schenkung ab.

Eine Schenkung erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Bei einer Übergabe werden häufig zusätzliche Leistungen wie Pflege, Wohnrechte oder Versorgungsleistungen vereinbart. Die genaue rechtliche Einordnung hängt vom Vertrag ab.

Ein Widerruf ist nicht allgemein möglich. Er kann sich aus gesetzlichen Gründen oder aus wirksam vereinbarten Rückforderungsrechten ergeben. Deshalb sollte der Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig gestaltet werden.

Mag. Maximilian Muthsam
Mag. Maximilian Muthsam

Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht und unterstütze Mandanten bei Testament, Pflichtteil, Verlassenschaft und Erbstreit. Sie erhalten eine klare Einschätzung der Rechtslage und eine Strategie, die zu Ihrer Situation passt.

Kontakt aufnehmen

Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren

Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch und erhalten Sie eine klare Einschätzung Ihrer erbrechtlichen Situation.

Mag. Maximilian Muthsam